Anbietervergleich Sachbezugskarten
Für mittelgroße und große Unternehmen
- Produktion & Verarbeitendes Gewerbe
- Handel, Verkehr & Logistik
- Kommunen, Städte & öffentliche Einrichtungen
- Kliniken, Sozialeinrichtungen & Großvereine
- Großgastronomie & Dienstleistungsunternehmen
Aus den Medien bekannt

Wir vergleichen die Originalanbieter von Guthabenkarten für den Sachbezug
Auf dem deutschen Markt finden Sie viele Anbieter von Guthaben-Karten (keine Gutscheine!) für den steuerfreien Sachbezug. Darunter gibt es Originalanbieter und sogenannte White-Label-Produkte, die keine eigenen Karten vertreiben. Letztere labeln die Karte eines Originalanbieters mit eigener Marke und Branding und vermarkten sie in eigenem Namen. Als Zwischenhändler verändern sie die Endkosten eines Produkts.
Wir zeigen Ihnen, wer die Originalanbieter sind, und vergleichen diese. Holen Sie sich nur Originalanbieter in Ihr Unternehmen !

Sachbezugskarten Vergleich: Neutraler Marktüberblick alle Anbieter
Unter den zahlreichen Anbietern von Sachbezugskarten ist es nicht immer einfach, unmittelbar die optimale Lösung für das eigene Unternehmen zu identifizieren. Unsere Marktübersicht bietet Ihnen eine fundierte Orientierung. Letztlich sind es jedoch oft Details, wie spezifische HR-Integrationen oder kostenlose Services der Anbieter, die den Unterschied ausmachen. Wir bieten Ihnen unsere professionelle Unterstützung, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich, um sicherzustellen, dass Sie die optimale Karte für Ihre Zwecke und Mitarbeiter finden. Wir empfehlen Ihnen, jetzt unseren Vergleich anzufordern, um auf der sicheren Seite zu sein.
| Original Anbieter |
Regional Benefits überall |
Nachhaltigkeit Digitale Karte |
Unlimitiertes Händler-Netzwerk |
Laden der Karte per PayRoll |
Kosten nur bei Ladung | Jahres-Gebühr vorab | Mitarbeiter Lizenz monatlich | als Belohnung geeignet | Karte 5 Jahre Gültigkeit |
Essenszuschuss mit App |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Edenred | ||||||||||
| HelloBonnie | ||||||||||
| PayCenter | ||||||||||
| Pluxxe | ||||||||||
| Recardy | ||||||||||
| RegionalHero | ||||||||||
| Spendit | ||||||||||
| Up givve | ||||||||||
| Become.1 |
Unsere Beratungsthemen rund um die Sachbezugskarte
Im Gegensatz zu anderen Vergleichsportalen, beraten Sie unsere Experten umfangreich über die zahlreichen Unterschiede der am Markt erhältlichen Sachbezugskarten.


Sachbezüge unkompliziert nutzen und Steuern sparen
Mitarbeiterkarten werden immer beliebter und bieten eine unkomplizierte Möglichkeit Mitarbeiter mit steuerfreien Zuwendungen zu belohnen.
Statt unpersönlicher Gutscheine nutzen bereits viele Arbeitnehmer das steuerfreie Guthaben, um individuelle Leistungen in Anspruch zu nehmen und bequem per Prepaid-Kreditkarte zu bezahlen.
Über ein verknüpftes Konto des Unternehmens werden die Sachbezüge für jeden einzelnen Arbeitnehmer ganz einfach verwaltet.
Die Vorteile von Mitarbeiterkarten
Von Mitarbeiterkarten, auch bekannt als Sachbezugskarten, profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Nicht nur die praktische Nutzung durch den Karteninhaber sowie die schlanke, digital unterstützte Verwaltung der Sachbezüge beim Arbeitgeber stellen beiderseitige Vorteile dar. Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen profitieren bei der flexiblen Nutzung von steuerfreien Sachbezügen per Mitarbeiterkarte von diesen Vorteilen:
Vorteile für Mitarbeiter
- Höheres Netto durch Bezug von steuer- und abgabenfreien Arbeitgeberleistungen
- Monatliche Leistungen des Arbeitgebers können bis zu 36 Monate als Guthaben auf der Sachbezugskarte angesammelt werden
- Regionale Auswahl an Akzeptanzstellen vor Ort möglich (u. a. Restaurant, Kleidung, Möbel, Elektronik)
- Steuerfreie Zuwendungen für persönliche Anlässe (z. B. Geburtstag, Hochzeitstag, Jubiläum)
- Karte ist wie eine Prepaid-Kreditkarte einsetzbar
Vorteile für Arbeitgeber
- Modernes Medium um Ihren Mitarbeitern Wertschätzung zu erweisen
- Zahlungen an Mitarbeiter abgaben- und steuerfrei bzw. optimiert
- Reduzierter Aufwand in HR durch einfache Verwaltung der Karten im Online-Portal
- Nutzung von 5 steuerlichen Optimierungen durch den Arbeitgeber auf der Sachbezugskarte möglich
- Auf der Debit Card verstärkte Wahrnehmung der Arbeitgeberleistung durch den Mitarbeiter
Das bietet das Vergleichsportal mitarbeiterkarten24.de
Wir analysieren für Sie laufend den Markt der Anbieter für Mitarbeiterkarten in Deutschland und bieten Ihrem Unternehmen einen unabhängigen und objektiven Vergleich. Sie erhalten dadurch die gewünschte Transparenz für Ihre Entscheidung über die Anschaffung von Guthabenkarten. Wir verschaffen Ihnen durch unseren Vergleich der Sachbezugskarten:
- Einen vollständigen Überblick über alle Anbieter.
- Einen Durchblick bei den unterschiedlichen Karteneigenschaften
- Aufklärung über die diversen Preismodelle der Anbieter.
- Wissenswerte Information über abweichende Servicegrade rund um die Karte.
- Transparenz über die Vertrags- und Laufzeitmodelle der Kartengesellschaften.
- Die günstigsten Preise der Sachbezugskarten, zum Teil deutlich unter den Listenpreisen der Anbieter.
Die Nutzung des Portals mitarbeiterkarten24.de ist für Sie völlig kostenfrei! Starten Sie jetzt unseren unverbindlichen Vergleich und verwalten Sie steuerfreie Sachbezüge mit erheblich reduziertem Pflegeaufwand.
So funktioniert der Vergleich auf mitarbeiterkarten24.de
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Sie erhalten eine Auswahl aller Anbieter am deutschen Markt ohne umfangreiche eigene Recherchearbeit. Zudem informieren wir Sie ganz transparent über alle angebotenen Kartenfeatures. So können Sie auf einen Blick sehen, welche Karte ideal zu Ihrem Unternehmen passt.
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Nach Eingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer ausgewählten Kartenfeatures im Vergleich aller infrage kommenden Sachbezugskarten gezeigt.
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Von unseren Kartenspezialisten erhalten Sie nach Registrierung innerhalb von 2 Arbeitstagen unsere Marktübersicht der relevanten Mitarbeiterkarten-Anbieter und können frei entscheiden. Sie werden direkt Kunde beim Anbieter und müssen keine Mitarbeiterdaten an uns übermitteln.
Einfach Steuern sparen durch Sachbezüge
Besonders praktisch: Die Sachbezugskarten funktionieren wie normale Kreditkarten (Prepaid-Kreditkarte). Sie können bei allen elektronisch angebundenen VISA®- und MasterCard®-Akzeptanzstellen oder in einem geschlossenen Vertragspartnersystem von Ihren Mitarbeitern zum bargeldlosen Bezahlen in Deutschland eingesetzt werden. Auch online kann die Prepaid-Kreditkarte von den Mitarbeitern ganz bequem für Zahlungen genutzt werden.
Erleichterung für kleine und große Unternehmen
Egal ob Ihr Unternehmen 30 oder 3000 Mitarbeiter beschäftigt, die Auszahlung steuerfreier Sachbezüge bedeutet immer zusätzlichen Aufwand für Firmen. Mitarbeiterkarten erleichtern die Verwaltung erheblich und bedeuten einen großen Mehrwert für Ihre Mitarbeiter. Statt unpersönliche Gutscheine zu verschenken, freuen diese sich darüber, individuelle Leistungen mit den Sachbezügen bargeldlos zu bezahlen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Die steuerfreien Sachzuwendungen werden bequem vom Konto der Unternehmen abgebucht.
Einige zufriedene Unternehmen
Kundenstimmen
„Sehr kompetente Beratung passend zu den konkreten Unternehmensbedürfnissen. Reibungsloser und unkomplizierter Ablauf. Vielen Dank.“
– Dagmar Schieferdecker – 5 Sterne über Google
„Tolle Beratung zu dem heute sehr wichtigen Thema Mitarbeiterbenefits. Wir haben uns informiert und direkt umgesetzt. Danke!“
– event mietservice GmbH – 5 Sterne über Google
„Positiv: Professionalität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen
Sehr netter und schneller Kontakt am Telefon. Beratung war perfekt für unsere Bedürfnisse zugeschnitten. Dankeschön.“
– PixelfotoExpress. Das Fachlabor. – 5 Sterne über Google
„Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Wir haben für unsere Mitarbeiter eine gute und unkomplizierte Lösung für die Sachbezugskarten gefunden.“
– Angelika Rasch – 5 Sterne über Google
FAQ – Häufige Fragen
Es gibt keine pauschal beste Sachbezugskarte. Die richtige Wahl hängt von den Bedürfnissen und dem Einsatzzweck Ihres Unternehmens ab. Auch Belegschaftsgröße, Branche und Payroll-Umgebung sind wichtige Kriterien. Als Faustregel: Bereits für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden bringen vor allem Payroll-Schnittstellen (SAP, DATEV, LOGA) eine gewaltige Verwaltungsersparnis in HR. Bei 250 bis 1.000 Mitarbeitenden potenziert sich diese Erleichterung zusätzlich. Für alle Unternehmensgrößen ist ein Modell ohne Jahresgebühr vorab die günstigste Lösung. Alle Betriebe sollten auf ein unlimitiertes Händlernetzwerk in ihrer jeweiligen Region achten und ihren Mitarbeitenden freie Wahl bei der Nutzung der Karte ermöglichen.
Wir vergleichen ausschließlich Originalanbieter und ordnen die Kartenmodelle genau nach diesen Kriterien ein. Welche Karte für Ihr Unternehmen infrage kommt, zeigt Ihnen unsere kostenlose Marktübersicht.
Entscheidend sind vordergründige Themen wie das Kostenmodell (Jahresgebühr vorab, monatliche Lizenz pro Mitarbeitendem oder Kosten nur bei Ladung), das Akzeptanznetz (regional unlimitiert oder regional nur einzelne Händler), digitale Karte und App sowie der Verwaltungsaufwand im Alltag und der Servicegrad des Anbieters. Aber auch Hintergrundinformationen über die ZAG-Konformität, die HR- und Payroll-Integration, der Guthabenschutz beziehungsweise die Insolvenzabsicherung, aufsichtsrechtliche und vertragsrechtliche Aspekte und die Eignung für weitere steuerfreie Bausteine wie den Essenszuschuss sind ebenso wichtig.
Die Preisliste allein ist die schlechteste Entscheidungsgrundlage: Zwei Karten mit identischem Preis können bei 500 Mitarbeitenden sehr unterschiedlichen Zusatzaufwand in HR verursachen. Auch deren Risikoprofile können sich deutlich unterscheiden.
Vorteile: bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeitendem steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), höhere Wahrnehmung als eine Gehaltserhöhung, deutlich weniger HR-Aufwand als bei Einzelgutscheinen, Guthaben bis zu 36 Monate ansparbar und die Möglichkeit, weitere steuerfreie Bausteine auf derselben Karte abzubilden.
Nachteile, die ehrlicherweise dazugehören: Je nach Anbieter fallen Grund- oder Lizenzgebühren pro Karte und Monat an, auch wenn nicht geladen wird. Einige Kartenmodelle binden Mitarbeitende an ein begrenztes Händlernetz, was bei mehreren Standorten oder Remote-Arbeitsplätzen zum Problem wird. Der Lieblingshändler oder die freie Tankstelle am Ort sind dann nicht durch das Kartensystem abgedeckt. Barabhebung und Hinterlegung als Zahlungsmittel sind aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Und wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Hinzu kommt der Vertriebsweg: Viele am Markt angebotene Karten sind White-Label-Produkte, bei denen ein Zwischenhändler die Endkosten verändert.
Neben der Sachbezugskarte lassen sich die 50 € auch über Einzelgutscheine (zum Beispiel Tank- oder Handelsgutscheine), digitale Essensmarken, Mobilitätsbudgets oder Gutscheinportale ausschütten. Der Unterschied liegt im Verwaltungsaufwand: Einzelgutscheine müssen monatlich beschafft, verteilt und dokumentiert werden. Bei 500 Mitarbeitenden sind das 6.000 Vorgänge im Jahr. Die Karte reduziert das auf einen Ladevorgang pro Monat.
Umgekehrt sind Essenszuschuss (2026 bis 7,67 € pro Arbeitstag) und Mobilitätsbudget eigene steuerliche Bausteine, die die 50-Euro-Freigrenze nicht verbrauchen. Gute Anbieter bilden beides auf einer Karte ab.
Steuerlich sind beide Wege zulässig, solange die ZAG-Kriterien eingehalten werden. Praktisch unterscheiden sie sich stark. Der Tankgutschein bindet die Zuwendung an eine Tankstellenkette und ist für Mitarbeitende ohne Auto wertlos. Er muss zudem monatlich pro Person beschafft werden. Die Sachbezugskarte ist branchenoffen einsetzbar, wird über einen Sammelauftrag geladen und lässt sich mit weiteren steuerfreien Leistungen kombinieren. Für Belegschaften ab etwa 50 Mitarbeitenden ist der Aufwandsunterschied in der Regel der ausschlaggebende Faktor.
Am deutschen Markt gibt es über 60 Anbieter, davon jedoch nur eine begrenzte Zahl Originalanbieter mit eigener Karte. Zu den relevanten Originalanbietern zählen unter anderem Edenred, Pluxee, Spendit, givve (Up), PayCenter, HelloBonnie, Recardy, RegionalHero und Become.1. Alle übrigen Angebote sind überwiegend White-Label-Produkte, die auf der Infrastruktur eines dieser Anbieter aufsetzen.
Wir vergleichen ausschließlich Originalanbieter, nach Kriterien wie regionalem Fokus, digitaler Karte, unlimitiertem Händlernetzwerk, Ladung per Payroll, Kostenmodell, Kartengültigkeit und Eignung für den Essenszuschuss.
Ein Originalanbieter gibt die Karte selbst heraus, betreibt das Kartenprogramm und trägt die regulatorische Verantwortung. Ein White-Label-Anbieter kauft die Karte eines Originalanbieters ein, versieht sie mit eigener Marke und vermarktet sie unter eigenem Namen. Als Zwischenhändler verändert er die Endkosten, bei identischer technischer Leistung. Für Arbeitgeber heißt das: Bei zwei scheinbar unterschiedlichen Angeboten kann dieselbe Karte dahinterstehen, zu unterschiedlichen Preisen. Wer den Unterschied kennt, erhält bessere Preise.
Nein, die ZAG-Konformität muss pro Kartenmodell geprüft werden. Damit eine Karte als Sachbezug und nicht als Barlohn gilt, muss sie eine der Vorgaben des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen: begrenztes Akzeptanznetz, begrenzte Produktpalette oder Einsatz für bestimmte soziale und steuerliche Zwecke. Karten mit unbeschränkter Bargeldfunktion oder Rückerstattung auf ein Privatkonto erfüllen das nicht. Die Zuwendung wird dann rückwirkend voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Seriöse Originalanbieter weisen die ZAG-Einordnung ihres Modells schriftlich aus. Wir prüfen sie im Rahmen des Vergleichs mit.
Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich nach Branche. Produktion und verarbeitendes Gewerbe brauchen vor allem Lösungen für Schichtbetrieb und Betriebsratsabstimmung. Handel und Filialstrukturen benötigen filialübergreifende Verwaltung und hohe Akzeptanzbreite. Kliniken und Pflegeeinrichtungen setzen Sachbezugskarten meist zur Mitarbeiterbindung bei hoher Fluktuation ein. Kommunen und öffentliche Einrichtungen achten besonders auf Vergabefähigkeit und Nachweisführung. Transport und Logistik brauchen Akzeptanzstellen entlang der Route. IT-Unternehmen priorisieren digitale Karte, App und Remote-Tauglichkeit.
Unsere Marktübersicht berücksichtigt diese Unterschiede und zeigt, welches Kartenmodell in welcher Branche in der Praxis funktioniert.
In drei Schritten. Erstens Anforderungen erfassen: Über den Konfigurator geben Sie Belegschaftsgröße, Branche und gewünschte Kartenfeatures an. Zweitens Marktübersicht erhalten: Innerhalb von zwei Arbeitstagen erhalten Sie von unseren Kartenspezialisten den neutralen Vergleich aller infrage kommenden Originalanbieter, inklusive Konditionen, die häufig unter den Listenpreisen liegen. Drittens frei entscheiden: Sie werden direkt Kunde beim Anbieter, Mitarbeiterdaten werden zu keinem Zeitpunkt an uns übermittelt.
Der Vergleich ist für Arbeitgeber kostenfrei und unverbindlich und ab einer Mindestbestellmenge von 10 Karten möglich.
Die Kosten setzen sich typischerweise aus drei Bausteinen zusammen: einer einmaligen Kartenausgabe beziehungsweise Einrichtung, einer laufenden Gebühr (entweder als Jahresgebühr vorab, als monatliche Lizenz pro Mitarbeitendem oder ausschließlich als Gebühr bei Ladung) und optionalen Zusatzservices wie Kartendruck im Corporate Design oder einer Payroll-Schnittstelle. Genau hier unterscheiden sich die Anbieter am stärksten: Bei identischem Ladevolumen können die Jahresgesamtkosten je nach Modell erheblich auseinanderliegen, insbesondere wenn nicht in jedem Monat geladen wird.
In der Praxis liegen die laufenden Kosten (Setup, Karte, 12 Ladungen) je nach Modell und abhängig von der Mitarbeiteranzahl bei 36 € bis 42 € pro Karte und Jahr (bis 10 Mitarbeitende) beziehungsweise bei 15 € bis 19 € pro Karte und Jahr (bei 1.000 Mitarbeitenden).
Konkrete, ausgehandelte Konditionen aller Originalanbieter erhalten Sie in unserem kostenlosen Vergleich.
Die Sachbezugsfreigrenze liegt 2026 unverändert bei 50 € pro Monat und Mitarbeitendem (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das sind bis zu 600 € im Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der komplette Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen (§ 8 Abs. 4 EStG), eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen. In den Monatswert fließen alle Sachbezüge desselben Monats ein.
Die 50-Euro-Freigrenze ist nur einer von mehreren Bausteinen. Zusätzlich und unabhängig davon nutzbar sind unter anderem: Aufmerksamkeiten bis 60 € zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum, der Essenszuschuss von bis zu 7,67 € pro Arbeitstag (Sachbezugswert 2026: 4,57 € für Mittagessen zuzüglich 3,10 € Aufschlag), Erholungsbeihilfen, die Internetpauschale sowie Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gute Sachbezugskarten bilden mehrere dieser Töpfe auf einer Karte ab und trennen sie in der Abrechnung sauber. Die Karte ist daher zentrales Modul eines jeden Benefitsystems: Je besser die Karte, umso zufriedener sind Ihre Mitarbeitenden. Wir beraten Sie, welche Karte am besten für Ihre Zwecke passt.
Ja, aber nur unter Bedingungen. Eine Tankkarte gilt als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt, also ein begrenztes Netz oder eine begrenzte Produktpalette. Nicht zulässig sind Barauszahlung, Rückerstattung auf das Gehaltskonto oder eine nachträgliche Kostenerstattung gegen Tankbeleg. Letztere gilt als Barlohn und ist voll steuerpflichtig. Auch hier gelten das Zusätzlichkeitserfordernis und die 50-Euro-Monatsgrenze.
Je nach Anbieter auf drei Wegen: als Datei-Import und -Export (CSV oder DATEV-Lohnartenformat), über eine API-Schnittstelle zum HR-System oder über eine Payroll-Ladung, bei der die Beträge direkt aus dem Lohnlauf angestoßen werden. Bereits ab 100 Mitarbeitenden ist dieser Punkt in der Praxis wichtiger als der Kartenpreis: Die Verwaltung der Zahlungstermine und Beträge sowie ein manueller Upload zum Beispiel für 800 Karten kostet HR jeden Monat mehrere Stunden. Welche Anbieter welche Systeme nativ unterstützen, ist Bestandteil unseres Vergleichs.
Von der Anbieterentscheidung bis zur ersten Ladung vergehen in der Regel 3 bis 4 Wochen. Der Ablauf: Vertragsabschluss und Legitimation des Unternehmens, Anlage der Mitarbeitendendaten im Portal, Kartenproduktion und Versand, Aktivierung durch die Mitarbeitenden, erste Ladung.
Zeitkritisch sind meist nicht die Karten, sondern die interne Abstimmung, insbesondere die Beteiligung des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtiger Ausgestaltung und die Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung. Bei Rollouts über mehrere Standorte empfiehlt sich ein gestaffelter Start.
Das hängt vom Kartenmodell ab. Die einen funktionieren wie eine Prepaid-Kreditkarte und sind an allen elektronisch angebundenen Visa- oder Mastercard-Akzeptanzstellen in einer frei wählbaren Postleitzahlenregion einsetzbar, stationär und online. Andere Kartenmodelle begrenzen die Nutzung auf ein vertraglich gebundenes Händlernetz mit deutlich weniger Partnern. Barauszahlungen sind bei allen Modellen ausgeschlossen, denn das ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit.
Eine Sachbezugskarte, auch Mitarbeiterkarte oder Guthabenkarte genannt, ist eine aufladbare Prepaid-Karte, mit der Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € steuer- und sozialabgabenfrei zuwenden. Der Arbeitgeber lädt die Karten über ein Online-Portal per Sammelauftrag, der Betrag wird vom Firmenkonto eingezogen. Mitarbeitende bezahlen damit bargeldlos, Guthaben lässt sich je nach Anbieter bis zu 36 Monate ansparen. Anders als bei einer Gehaltserhöhung bleibt der volle Betrag beim Mitarbeitenden, ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Sachbezugskarten sind Guthabenkarten. Ein Überziehen ist technisch ausgeschlossen, es kann nur über das vorhandene Guthaben verfügt werden. Die Sicherheitsstandards entsprechen denen einer regulären, von einer Bank herausgegebenen Karte. Bei Verlust wird die Karte über den Anbieter gesperrt, bei unverzüglicher Meldung haften weder Mitarbeitende noch Arbeitgeber für einen Missbrauchsschaden. Ein weiterer Punkt, der im Anbietervergleich oft übersehen wird: die Absicherung des Guthabens bei Insolvenz des Kartenanbieters sowie der Sitz der Karten ausgebenden Bank (zum Beispiel Karten-Issuer in Litauen). Hier unterscheiden sich die Modelle erheblich.





