Sachbezug Pendlerpauschale 2024: Nützliche Informationen und Berechnungshilfen

Sachbezug Pendlerpauschale 2024: Nützliche Informationen und Berechnungshilfen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sachbezüge ermöglichen Arbeitgebern, bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei zu gewähren, was die Nettoeinkommen der Mitarbeiter erhöht.
  • Die Pendlerpauschale bietet Steuererleichterungen für Berufspendler und wird nach der Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte berechnet. Sie ist auf 4.500 Euro pro Jahr limitiert.
  • Der Fahrtkostenzuschuss ist eine direkte finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers für die Fahrt zur Arbeit, die steuerfrei oder pauschal versteuert werden kann.
  • Die Kombination von Sachbezügen, Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale ermöglicht eine Reduzierung der Steuerlast für Arbeitnehmer.

SachbezugFahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale: Eine Übersicht

Der Unterschied zwischen Sachbezug, Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale liegt hauptsächlich in der Art und Weise, wie sie steuerlich behandelt werden und wie sie zur Unterstützung von Arbeitnehmern in Bezug auf ihre Fahrtkosten genutzt werden können. 

Hier eine Erläuterung der drei Begriffe:

1. Sachbezug

  • Definition: Ein Sachbezug ist eine nicht-monetäre Leistung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Ein Beispiel ist das Jobticket oder Firmenwagen, aber auch andere geldwerte Vorteile wie Verpflegung oder Unterkünfte zählen dazu.
  • Beispiel für den Arbeitsweg: Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung. Der Arbeitnehmer muss das Ticket nicht direkt bezahlen und in vielen Fällen ist der Sachbezug steuerfrei oder wird nur pauschal besteuert.
  • Steuerliche Behandlung: Ein Sachbezug kann entweder steuerfrei oder pauschal versteuert werden. Bei einem steuerfreien Jobticket kann der Arbeitnehmer den damit verbundenen Arbeitsweg nicht zusätzlich über die Pendlerpauschale absetzen.

2. Fahrtkostenzuschuss

  • Definition: Ein Fahrtkostenzuschuss ist ein direkter finanzieller Zuschuss, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewährt. Dieser Zuschuss kann steuerfrei sein oder pauschal versteuert werden.
  • Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss von z. B. 100 Euro monatlich für die Fahrt zur Arbeit.
  • Steuerliche Behandlung: Der Fahrtkostenzuschuss kann entweder steuerfrei (innerhalb der Pendlerpauschale) oder pauschal versteuert (15 % Lohnsteuer) sein:
    • Bei einem steuerfreien Zuschuss wird der Betrag auf die Pendlerpauschale angerechnet, sodass der Arbeitnehmer weniger über die Steuererklärung absetzen kann.
    • Ein pauschal versteuerter Zuschuss wird nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet, sodass der Arbeitnehmer weiterhin die volle Pendlerpauschale geltend machen kann.

3. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

  • Definition: Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Absetzmöglichkeit, mit der Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Steuererklärung geltend machen können. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß).
  • Berechnung: Arbeitnehmer können für die einfache Entfernung (eine Strecke) zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pro Kilometer 0,30 Euro (für die ersten 20 vollen Kilometer) und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer ansetzen. Die Pendlerpauschale reduziert das zu versteuernde Einkommen.
  • Steuerliche Behandlung: Die Pendlerpauschale ist eine Steuervergünstigung, die Arbeitnehmer selbst in ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie reduziert die Steuerlast, indem sie die steuerpflichtigen Einkünfte verringert. Dabei können auch Arbeitnehmer, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, die Pauschale nutzen.

Steuerersparnis durch Kombination

Die Kombination von Sachbezug, Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale kann sinnvoll sein, um die Steuerlast zu senken. Es gibt jedoch einige Regeln, die beachtet werden müssen. Erfahren Sie jetzt die wichtigsten Punkte, wie diese Elemente kombiniert werden können:

1. Sachbezug (z. B. Jobticket):

  • Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Sachbezug in Form eines Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel gewährt und dieses steuerfrei zur Verfügung stellt, können Sie das Ticket für den Arbeitsweg nutzen, ohne dass es als Teil Ihres zu versteuernden Einkommens gilt.
  • Wichtig: Da das Jobticket steuerfrei ist, dürfen Sie die Kosten für die damit zurückgelegten Strecken nicht zusätzlich über die Pendlerpauschale in der Steuererklärung absetzen.

2. Fahrtkostenzuschuss:

  • Der Fahrtkostenzuschuss kann vom Arbeitgeber ebenfalls steuerfrei oder pauschal versteuert gewährt werden:
  • Wenn der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ist, wird er auf die Pendlerpauschale angerechnet. Sie können den Zuschuss also nicht zusätzlich in Ihrer Steuererklärung über die Entfernungspauschale geltend machen.
  • Bei der pauschalen Versteuerung (in der Regel 15 %), wird der Fahrtkostenzuschuss nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet. Das heißt, Sie können die volle Pendlerpauschale in der Steuererklärung ansetzen, und der pauschal versteuerte Zuschuss bleibt ein steuerlich vorteilhafter Bonus.

3. Pendlerpauschale:

  • Sie können die Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro) unabhängig davon ansetzen, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Auch wenn Sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, steht Ihnen die Pauschale zu. Sie darf maximal 4.500 Euro pro Jahr betragen.
  • Wenn Sie jedoch steuerfreie Zuschüsse für den Arbeitsweg (z. B. Sachbezüge oder Fahrtkostenzuschüsse) erhalten, wird die Pendlerpauschale um diese Beträge reduziert.

Beispiel für eine Kombination:

  • Sie pendeln 30 km täglich zur Arbeit und arbeiten an 220 Tagen im Jahr.
  • Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen ein steuerfreies Jobticket im Wert von 50 Euro pro Monat zur Verfügung, das im Jahr 600 Euro entspricht.
  • Zusätzlich zahlt Ihr Arbeitgeber einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss von 50 Euro pro Monat, was ebenfalls 600 Euro pro Jahr ausmacht.

Pendlerpauschale:

  1. Für die ersten 20 km: 20 km × 0,30 Euro × 220 Tage = 1.320 Euro
  2. Für die restlichen 10 km: 10 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 836 Euro
  3. Gesamte Pendlerpauschale: 2.156 Euro

Anrechnung:

  • Das steuerfreie Jobticket im Wert von 600 Euro wird von der Pendlerpauschale abgezogen. Daher können Sie 1.556 Euro (2.156 Euro – 600 Euro) in der Steuererklärung als Pendlerpauschale geltend machen.
  • Der pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschuss hat keine Auswirkungen auf die Pendlerpauschale, da er bereits versteuert wurde. Sie profitieren also von dem vollen Zuschuss, zusätzlich zur Pendlerpauschale.

Nutzung von Mitarbeiterkarten

Mitarbeiterkarten sind ein effektives Mittel, um Sachbezüge zu verwalten. Diese Karten ermöglichen es Mitarbeitern, steuer- und abgabenfreie Arbeitgeberleistungen zu beziehen und individuelle Leistungen bargeldlos zu bezahlen.

Für Arbeitgeber bieten Mitarbeiterkarten den Vorteil, dass sie mit minimalem, zusätzlichem administrativem Aufwand eingesetzt werden können. Sie stellen sicher, dass die gewährten Zuschüsse effizient und flexibel genutzt werden können. Das erleichtert die Verwaltung und erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Sachbezugskarten im Vergleich

Ein Vergleich der verschiedenen Sachbezugskarten auf dem Markt zeigt deutliche Unterschiede in den Kostenstrukturen und angebotenen Leistungen. Die Anbieter variieren stark, was die Kosten und die Flexibilität der Karten angeht.

Durch einen detaillierten Vergleich können Arbeitgeber die besten Konditionen und Leistungen für ihre Mitarbeiter finden. Dies hilft, versteckte Kosten zu vermeiden und die besten Vorteile zu nutzen.

Versteckte Kosten

Eine transparente Auflistung aller versteckten Kosten hilft dabei, unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Arbeitgeber sollten sorgfältig prüfen, welche Gebühren und Kosten bei der Nutzung von Sachbezugskarten anfallen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Versteckte Kosten können die Vorteile von Sachbezügen erheblich schmälern, daher ist es wichtig, diese im Vorfeld zu kennen und zu berücksichtigen.

Geringer Verwaltungsaufwand

Der Einsatz von Sachbezugskarten vereinfacht die Administration für Personalabteilungen, indem der Papieraufwand minimiert und die Mitarbeiterbelohnungsprozesse optimiert werden.

Die Verwendung von Sachbezugskarten führt zu einer digitalen und automatisierten Abrechnung, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Dies stellt den geringsten Zusatzaufwand in der Personalabteilung dar.

Fazit: Sachbezug, Fahrtkostenzuschuss und die Pendlerpauschale schlau kombinieren

Sie können Sachbezug, Fahrtkostenzuschuss und die Pendlerpauschale kombinieren, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Wichtig ist dabei, dass steuerfreie Leistungen (wie ein Jobticket oder ein steuerfreier Zuschuss) auf die Pendlerpauschale angerechnet werden, während pauschal versteuerte Zuschüsse dies nicht tun und daher einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil bieten. Als Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur einfachen Verwaltung von Sachbezügen empfiehlt sich eine Sachbezugskarte.

FAQs Sachbezug und Pendlerpauschale 2024

Was ist ein Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine nicht-monetäre Leistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Beispiele hierfür sind ein Jobticket, Firmenwagen oder Verpflegung. Diese Leistungen können in vielen Fällen steuerfrei oder pauschal versteuert sein.

Was ist der Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein finanzieller Zuschuss des Arbeitgebers für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dieser Zuschuss kann entweder steuerfrei oder pauschal versteuert (in der Regel mit 15 % Lohnsteuer) gewährt werden.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Erleichterung für Berufspendler. Sie erlaubt es, die Kosten für den Arbeitsweg in der Steuererklärung geltend zu machen. Pro Kilometer der einfachen Entfernung können 0,30 Euro (bis 20 km) und 0,38 Euro (ab dem 21. Kilometer) abgesetzt werden.

Wie werden Sachbezug und Pendlerpauschale kombiniert?

Wenn Sie einen steuerfreien Sachbezug (z. B. ein Jobticket) erhalten, dürfen Sie die Kosten für die Strecken, die mit dem Jobticket zurückgelegt werden, nicht zusätzlich über die Pendlerpauschale absetzen. Die Pendlerpauschale wird also entsprechend reduziert.

Kann man Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale kombinieren?

Ja, aber es gibt Unterschiede: Ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss wird auf die Pendlerpauschale angerechnet, sodass Sie weniger über die Steuererklärung absetzen können. Ein pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss wird nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet, sodass Sie die volle Pendlerpauschale geltend machen können.

Wie berechnet sich die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale wird auf Grundlage der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz berechnet. Für die ersten 20 Kilometer können 0,30 Euro pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.

Kann man Sachbezug, Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale gleichzeitig nutzen?

Ja, Sie können alle drei Optionen kombinieren, um Ihre Steuerlast zu senken. Allerdings gilt: Steuerfreie Sachbezüge und Zuschüsse werden auf die Pendlerpauschale angerechnet. Pauschal versteuerte Zuschüsse haben keinen Einfluss auf die Pendlerpauschale und bieten somit zusätzlichen steuerlichen Vorteil.

Beispiel: Wie funktioniert die Kombination von Sachbezug, Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale?

Beispiel: Sie pendeln 30 km täglich zur Arbeit und Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen ein steuerfreies Jobticket (50 Euro pro Monat, 600 Euro pro Jahr) zur Verfügung und zahlt zusätzlich einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss von 50 Euro pro Monat (ebenfalls 600 Euro pro Jahr). Die Pendlerpauschale beträgt 2.156 Euro für das Jahr. Nach Anrechnung des steuerfreien Jobtickets können Sie noch 1.556 Euro (2.156 Euro - 600 Euro) als Pendlerpauschale geltend machen. Der pauschal versteuerte Zuschuss wird nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet.

Wie wirkt sich die Kombination auf meine Steuerlast aus?

Die Kombination von Sachbezug, Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale kann die Steuerlast deutlich reduzieren, indem steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuschüsse den zu versteuernden Betrag senken.

Welche Vorteile bieten Mitarbeiterkarten?

Mitarbeiterkarten bieten den Vorteil, steuer- und abgabenfreie Arbeitgeberleistungen schnell und bargeldlos zu nutzen. Zudem reduzieren sie den administrativen Aufwand für Arbeitgeber und schaffen somit klare Vorteile für beide Seiten.

Wie vermeidet man häufige Fehler bei der Nutzung von Sachbezügen?

Um häufige Fehler bei der Nutzung von Sachbezügen zu vermeiden, sollten klare Richtlinien und Schulungen für die Mitarbeiter bereitgestellt werden. Der Einsatz digitaler Tools kann ebenfalls helfen, Fehler durch automatische Berechnungen und Erinnerungen zu minimieren.

Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

Wir beraten Selbständige, Freiberufler und Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen unabhängig und objektiv über betriebliche Mitarbeiter- und Versorgungsmodelle unter Nutzung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Optimierungsmöglichkeiten.

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