Sachbezug und Lohnabrechnung: So einfach funktioniert’s!

Sachbezug und Lohnabrechnung: So einfach funktioniert’s!

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewähren. Dazu zählen z.B. Gutscheine oder Firmenwagen. Sie bieten steuerliche Vorteile, wenn bestimmte Freigrenzen eingehalten werden.
  • Der 50-Euro-Sachbezug ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern aktuell monatlich bis zu 50 Euro in Form von Waren oder Dienstleistungen steuerfrei zukommen zu lassen. Die Freigrenze darf inklusive Umsatzsteuer nicht überschritten werden.
  • Für die steuerliche Begünstigung des 50-Euro-Sachbezugs gelten klar definierte Voraussetzungen. Darunter fallen z.B. die genaue Dokumentation auf der Lohnabrechnung, die monatliche Gewährung und das zusätzliche Erhalten zu den regulären Gehaltszahlungen.

Erfahren Sie jetzt wichtige Infos zum Thema Sachbezug und wie Sie die beliebte steuerfreie Leistung korrekt in der Gehaltsabrechnung abbilden.

Was ist ein Sachbezug?

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Arbeitgeber ihren Angestellten als zusätzliche Form der Anerkennung neben dem normalen Gehalt gewähren. Anders als beim Barlohn erhalten die Arbeitnehmer hier keine direkte Geldleistung, sondern profitieren von diversen Sachzuwendungen wie beispielsweise:

Diese Sachzuwendungen stellen somit eine breite Palette an Möglichkeiten dar, die Wertschätzung des Unternehmens gegenüber ihrer Mitarbeiter zu zeigen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen

Der Charme dieser Zuwendungen liegt nicht nur in deren Vielfalt, sondern auch in den steuerlichen Vorteilen, die sie sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer mit sich bringen. Ein steuerfreier Sachbezug bedeutet, dass auf diesen geldwerten Vorteil keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben entfallen. Das führt zu einer effektiven Ersparnis für beide Seiten. Die Höhe des Sachbezugs ist dabei durch eine Sachbezugsfreigrenze geregelt. Sie stellt sicher, dass die Wertschätzung nicht zu einer versteckten Gehaltserhöhung oder zusätzlichem Entgelt wird.

Wie funktioniert der 50-Euro-Sachbezug?

Der 50-Euro-Sachbezug ist eine spezielle Kategorie innerhalb der Sachzuwendungen, die es Arbeitgebern ermöglicht, ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Waren oder Dienstleistungen zukommen zu lassen. Dies bedeutet konkret, dass Arbeitnehmer jährlich bis zu 600 Euro als Zusatzleistung zum regulären Gehalt erhalten können, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben erhoben werden.

Sachbezugskarten als moderne und flexible Lösung

Die Umsetzung erfolgt häufig über Gutscheinkarten, wie die immer beliebter werdenden Sachbezugskarten, die eine moderne und flexible Lösung darstellen. Sie geben den Arbeitnehmern die Freiheit aus einer Vielfalt von Angeboten individuell zu wählen. Ein entscheidender Punkt ist, dass der Wert dieser Sachbezüge inklusive Umsatzsteuer den Betrag von 50 Euro pro Monat nicht überschreiten darf, um die steuerlichen Vorteile zu gewährleisten. Ist dies der Fall, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Das sollte sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter vermieden werden.

Steuerliche Voraussetzungen für den 50 Euro Sachbezug

Für den 50-Euro-Sachbezug gelten spezielle Richtlinien. Damit er seine steuerlichen Vorteile entfalten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die monatliche 50-Euro-Freigrenze darf nicht überschritten werden. Ansonsten gilt der gesamte Betrag als steuerpflichtiges Einkommen.
  • Ein steuerfreier Sachbezug muss als zusätzlicher Vorteil zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Er darf nicht in Form eines Bargeschäfts erfolgen.

Für Arbeitgeber bedeutet dies auch, dass sie eine genaue Dokumentation in der Lohnabrechnung vornehmen müssen, selbst wenn der Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Die Gewährung der Sachbezüge muss zudem monatlich erfolgen und darf nicht als Jahresbetrag gesammelt ausgezahlt werden. Die korrekte Einhaltung dieser steuerlichen Grundlagen und Dokumentationspflichten ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile des Sachbezugs nutzen zu können.

Sozialversicherungsbeiträge bei Sachbezügen

Neben den steuerlichen Aspekten spielen auch Sozialversicherungsbeiträge bei Sachbezügen eine wichtige Rolle. Solange die Freigrenze von 50 Euro pro Monat nicht überschritten wird, sind Sachbezüge sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung auf den Sachbezug erhoben werden. Bei Freigrenzen handelt es sich um einen wichtigen Aspekt bei der Bewertung von Sachbezügen.

Wird jedoch die Freigrenze überschritten, fallen sowohl Lohnsteuern als auch Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Betrag an. Das kann zu einer erhöhten Belastung für den Arbeitnehmer führen. Die Beitragsbemessungsgrenze spielt hierbei eine wichtige Rolle, da sie den maximalen Betrag bestimmt, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

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Vorteile des 50 Euro Sachbezugs für Arbeitgeber

Der 50 Euro Sachbezug bietet nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Ein positiver Aspekt ist die Erhöhung der Mitarbeitermotivation. Durch die zusätzlichen Leistungen fühlen sich die Angestellten geschätzt. Das kann zu einer gesteigerten Produktivität und Arbeitszufriedenheit führen. Darüber hinaus verbessert die Gewährung von Sachbezügen das Unternehmensimage, indem es demonstriert, dass das Unternehmen in das Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer investiert. Die Vorteile des Arbeitgebers liegen somit auf der Hand.

Diese Investition in die Mitarbeiterzufriedenheit wirkt sich wiederum positiv auf die Mitarbeiterbindung aus. Angestellte, die von steuerlich befreiten Zusatzleistungen profitieren, zeigen häufig eine höhere Loyalität und sind eher bereit, langfristig für das Unternehmen tätig zu sein.

Sachbezüge in der Lohnabrechnung

Die korrekte Ausweisung von Sachbezügen in der Lohnabrechnung ist die Basis, um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es ist dabei wichtig, dass der Sachbezug im Lohnkonto korrekt dokumentiert und in der Gehaltsabrechnung als eigener Bruttogehaltsteil ausgewiesen wird. Der Sachbezug muss nach Berechnung des Nettoverdienstes abgezogen werden, um keine doppelten Vorteile zu gewähren.

1. Bewertung der Sachbezüge

Zunächst müssen die Sachbezüge bewertet werden. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil, den die Sachleistung darstellt, ermittelt wird. Dieser Wert muss auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

2. Steuerliche Behandlung

Sachbezüge sind bis zu bestimmten Freigrenzen steuerfrei. Übersteigt der Gesamtwert der Sachbezüge diese Grenzen, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden. Zu den gängigen Freigrenzen gehören:

  • 50-Euro-Freigrenze: Sachbezüge sind bis zu 50 Euro pro Monat steuer- sowie sozialversicherungsfrei.
  • 1.080-Euro-Freigrenze: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jährlich Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 1.080 Euro steuerfrei gewähren, wenn diese bestimmten Zwecken dienen, wie z.B. Gesundheitsförderung.

3. Abbildung in der Lohnabrechnung

In der Gehaltsabrechnung müssen die Sachbezüge korrekt erfasst und ausgewiesen werden. Dies umfasst:

  • Ermittlung des geldwerten Vorteils: Der geldwerte Vorteil wird als der Wert der Sachleistung bewertet, z.B. der Preis eines Gutscheins oder die monatlichen Kosten eines Fitnessstudio-Abonnements.
  • Anrechnung auf den Bruttolohn: Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttolohn hinzugerechnet.
  • Berücksichtigung der Steuerfreigrenzen: Die steuerbefreiten Beträge werden abgezogen.
  • Versteuerung und Sozialversicherung: Der verbleibende Betrag wird nach den üblichen Regeln versteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt.

Darstellung des 50-Euro-Sachbezugs in der Lohnabrechnung: Beispiel

Ein Beispiel für die Darstellung könnte wie folgt aussehen: Ein Arbeitgeber gewährt seinem Mitarbeiter, dessen Bruttolohn bei 3.000 Euro liegt, zusätzlich monatlich einen Tankgutschein im Wert von 50 Euro. Dieser Betrag liegt innerhalb der Freigrenze und ist somit steuerfrei. In der Lohnabrechnung wird der Sachbezug zwar mit dem Gesamt-Brutto ausgewiesen, aber als steuerfreier Betrag abgezogen. Dadurch erhöht sich also der steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttolohn nicht. Im separat ausgewiesenen Steuer-Brutto Betrag taucht er daher nicht auf. Diese Darstellung sorgt für Transparenz und zeigt dem Mitarbeiter, dass der Sachbezug berücksichtigt, aber steuerfrei gestellt wurde.

Beispiel:

  • Gesamt-Bruttolohn: 3.000 Euro
  • Zusätzlicher Sachbezug (Tankgutschein): 50 Euro
  • Steuerfreier Betrag: -50 Euro
  • Steuer- und sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn: 3.000 Euro

Da der Betrag des Tankgutscheins die Freigrenze nicht überschreitet, wird der Tankgutschein nicht zum steuerpflichtigen Bruttolohn hinzugerechnet. Der Bruttolohn bleibt somit bei 3.000 Euro, und der Mitarbeiter erhält den Tankgutschein steuerfrei.

Praktische Tipps zur Umsetzung von Sachbezügen

Für die erfolgreiche Umsetzung von Sachbezügen gibt es einige praktische Tipps, die Arbeitgebern helfen können. Zunächst sollten klare Richtlinien für die Vergabe von Sachbezügen erstellt werden, um Missverständnisse zu vermeiden und die Verwaltung zu vereinfachen. Die Nutzung digitaler Plattformen und Software kann zudem die Verwaltung und Nachverfolgung von Sachbezügen wesentlich erleichtern und Fehler vermeiden helfen.

Personalabteilung und Mitarbeiter regelmäßig schulen

Es ist außerdem ratsam, die Personalabteilung regelmäßig zu schulen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen für Arbeitnehmern eingehalten werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten ist hierbei von Vorteil, um die korrekte steuerliche Behandlung zu gewährleisten. Schließlich ist es wichtig, die Arbeitnehmer über die verfügbaren Sachbezüge und deren Nutzen aufzuklären, um die Akzeptanz und Nutzung zu fördern.

FAQs Sachbezug und Lohnabrechnung

Was ist ein Sachbezug genau?

Ein Sachbezug ist eine geldwerte Leistung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als Teil der Vergütung gewährt, zum Beispiel in Form von Waren oder Dienstleistungen.

Wie hoch darf der Wert eines steuerfreien Sachbezugs sein?

Der Wert eines steuerfreien Sachbezugs darf 50 Euro pro Monat nicht überschreiten. Das entspricht einer jährlichen Freigrenze von 600 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen für einen steuerfreien Sachbezug erfüllt sein?

Um einen steuerfreien Sachbezug zu erhalten, muss er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dabei darf die 50 Euro Freigrenze nicht überschritten werden. Außerdem darf kein Bargeschäft zugrunde liegen und die steuerfreien Sachbezüge müssen in der Gehaltsabrechnung dokumentiert werden.

Welche Auswirkung hat ein Sachbezug auf die Sozialversicherungsbeiträge?

Ein Sachbezug hat nur dann eine Auswirkung auf die Sozialversicherungsbeiträge, wenn die Freigrenze von 50 Euro überschritten wird. Ab einem Betrag von 50,01 Euro fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Können Sachbezüge zur Mitarbeitermotivation beitragen?

Ja, Sachbezüge können die Mitarbeitermotivation erhöhen. Sie werden als Anerkennung der Leistung und als zusätzlicher Anreiz wahrgenommen. Sie können auch das Unternehmensimage verbessern und die Mitarbeiterbindung stärken.

Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

Wir beraten Selbständige, Freiberufler und Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen unabhängig und objektiv über betriebliche Mitarbeiter- und Versorgungsmodelle unter Nutzung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Optimierungsmöglichkeiten.

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