Weihnachtsgeld ist eine sehr beliebte Art der Sonderzahlung. Über 50 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer dürfen sich über ein Extra am Jahresende auf dem Gehaltszettel freuen. Aber es geht noch besser! Denn mit steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezügen gewinnen beide Seiten. Da sie weder der Steuer- noch Abgabepflicht unterliegen, sparen Arbeitgeber und Mitarbeiter bares Geld.
Erfahren Sie jetzt, wie mithilfe von steuerfreien Sachbezügen das Weihnachtsfest für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen zu einer noch größeren Freude wird. So viel sei schon verraten: Bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich sind steuerfreie Zahlungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt möglich.
Steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und langsam naht die besinnliche Zeit. Jetzt startet auch bei den meisten das Gedankenkarussell: Was schenke ich nur zu Weihnachten? Ein Extragehalt kommt für den Kauf der Weihnachtsgeschenke jetzt gerade recht. Auch für Arbeitgeber stellt sich am Jahresende die Frage, welcher Gutschein oder welches Weihnachtsgeschenk für die Mitarbeiter besorgt werden soll. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter sind nicht nur eine nette Geste, sondern können auch steuerliche Vorteile bieten.
Tankfüllung, Gutschein oder sonstige Waren: Einfache Zahlung mit Sachbezügen
Statt lange überlegen zu müssen, welches Geschenk das richtige ist, gibt es eine einfache steuerfreie Alternative: Sachgeschenke. Egal ob für den Eigenbedarf oder zum Geschenkekauf für die Liebsten: Sachbezüge bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich eignen sich perfekt, um die Kasse Ihrer Mitarbeiter aufzubessern. Sie sind eine Sonderzahlung, die zu 100 % steuerfrei beim Mitarbeiter ankommt.
Vorteile von Sachbezügen statt Weihnachtsgeld-Sonderzahlung:
- der Betrag kommt ohne Abzüge bei den Mitarbeitern an
- weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zahlen SV-Beiträge
- es muss keine Lohnsteuer vom Arbeitnehmer gezahlt werden
- Ressourcen in der Personalabteilung werden gespart
- mehr Freude am Kauf von Weihnachtsgeschenken
- zeigt Wertschätzung und stärkt den Teamgeist
Gut informiert: Wichtiges über Sachbezüge statt Weihnachtsgeld
Wer seinen Mitarbeitern steuerliche Vorteile durch steuer- sowie abgabenfreie Sachbezüge und Sachzuwendungen statt Gutschein oder Weihnachtsgeld schenken möchte, sollte zuvor das Wichtigste zum Thema Sachbezüge gehört haben. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Mit Sachbezugskarten sind Sie steuerlich auf der sicheren Seite und können Ihren Mitarbeitern jeden Monat bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren.
Was ist ein Sachbezug?
Das Bundesministerium der Finanzen hat steuerfreie Sachbezüge ganz klar im Einkommenssteuergesetz definiert. Demnach ist ein Sachbezug eine Einnahme, die im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG nicht in Geld besteht. Es ist eine freiwillige Leistung, die grundsätzlich zusätzlich zum geschuldeten Nettolohn gezahlt wird. Es darf also kein Teil des Arbeitslohns durch Sachbezüge ersetzt werden.
Freigrenze wird regelmäßig angepasst
Die Sachbezugsfreigrenze wird regelmäßig angepasst. Seit 2022 beträgt sie 50 Euro, die Unternehmen ihren Mitarbeitern monatlich steuerfrei gewähren dürfen. Wichtig: Wird dieser Freibetrag auch nur um 1 Cent überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Steuer- sowie Abgabenpflicht. Diese 50 Euro Grenze stellt eine Freigrenze dar, bei deren Überschreitung der gesamte Betrag versteuert werden muss.
Was ist kein Sachbezug?
Grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG:
- zweckgebundene Geldleistungen
- nachträgliche Kostenerstattungen
- Geldsurrogate
- andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten
Das bedeutet unter anderem: Sobald ein Arbeitnehmer die Möglichkeit hätte, Sachbezüge in Form einer Geldleistung zu verlangen, liegen keine steuerfreien Sachbezüge vor. Sollte ein Arbeitgeber z.B. nachträglich Treibstoffkosten erstatten, die er dem Arbeitnehmer zuvor als zweckgebundene Tankzuschüsse gewährt hat, liegt kein Sachbezug vor.
Beispiel: Hier liegt kein Sachbezug vor
Im entsprechenden Erlass der Finanzverwaltung (sh. IV C 5 – S 2334/19/10007 :002) wird Nr. 1 und Nr. 2 mit einem Beispiel veranschaulicht:
Arbeitnehmer A hat gegenüber seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Anspruch auf Übereignung eines Fahrrads im Wert von 800 Euro.
a) A erhält von seinem Arbeitgeber anstelle des geschuldeten Fahrrads einen Betrag von 800 Euro für den entsprechenden Erwerb. Die arbeitsvertragliche Zweckbestimmung führt nicht zur Annahme eines Sachbezugs. Es handelt sich um eine zweckgebundene Geldleistung.
b) A erwirbt das Fahrrad und erhält von seinem Arbeitgeber nach Vorlage seines Kaufbelegs den Betrag von 800 Euro erstattet. Die arbeitsvertragliche Zweckbestimmung führt auch hier nicht zur Annahme eines Sachbezugs. Es handelt sich um eine nachträgliche Kostenerstattung.
Warum sind Sachbezüge zu Weihnachten ein ideales Geschenk?
Steuerersparnis, Mitarbeiterbindung und mehr: Es gibt viele gute Gründe, warum Sachbezüge zu Weihnachten ein ideales Geschenk sind.
- Steuerliche Vorteile: Sachbezüge sind bis zur monatlichen Freigrenze von aktuell 50 Euro steuer- und abgabenfrei. Dies ermöglicht Unternehmen, ihren Mitarbeitern zusätzliche Vergünstigungen zu bieten, ohne dass diese versteuert werden müssen.
- Individualität: Unternehmen können Sachbezüge gezielt auf die Interessen und Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter abstimmen. Von Einkaufsgutscheinen über Mitgliedschaften bis hin Sachbezugskarten gibt es viele Möglichkeiten, die persönliche Wertschätzung zu zeigen.
- Motivation und Wertschätzung: Durch Sachbezüge fühlen sich Mitarbeiter wertgeschätzt und anerkannt. Dies kann die Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit erheblich steigern, was sich positiv auf die Arbeitsleistung und das Betriebsklima auswirkt.
- Kaufkraftsteigerung: Sachbezüge als Weihnachtsgeschenk erhöhen die Kaufkraft der Mitarbeiter direkt. Das ist besonders zu Weihnachten, einer Zeit erhöhten Konsums, sehr willkommen.
- Firmentreue: Gut durchdachte Sachbezüge können die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen stärken, da diese Geste der Wertschätzung als persönliches Dankeschön verstanden wird.
Durch die Kombination dieser Vorteile bieten Sachbezüge eine effiziente und wertschätzende Möglichkeit, Mitarbeitern zu Weihnachten eine Freude zu bereiten und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Warum eine Sachbezugskarte sinnvoll ist
Spätestens bei der Berechnung des Arbeitnehmers, was vom brutto gezahlten Weihnachtsgeld netto übrig bleibt, kommt Frust auf. Ebenso wie z.B. die Zahlung von Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen ist es voll abgaben- und steuerpflichtig. Wegen der hohen Abzüge durch die Lohnsteuer kommt deshalb oftmals nur ein Bruchteil der beliebten Sonderzahlung bei den Mitarbeitenden an.
Sachbezugskarten bieten Mehrwert für Mitarbeiter und Arbeitgeber
Meist sind Gutscheine oder andere Weihnachtsgeschenke für die Arbeitnehmer nett gemeint, treffen aber oft nicht den persönlichen Geschmack. Statt wertvolle Zeit für das Aussuchen, die Planung und das Besorgen der Geschenke zu vergeuden, bieten Sachbezugskarten die Möglichkeit zur individuellen Verwendung. Auch für Geschäftsfreunde bieten Sachbezugskarten eine flexible und steuerlich begünstigte Geschenkoption.
Vorteile einer Mitarbeiterkarte:
- Mitarbeiter erhält zusätzlich zum Lohn eine steuerfreie freiwillige Sonderzahlung
- Mitarbeiter kann Sachbezüge individuell verwenden
- einfache Verwaltung über ein Onlineportal
- automatische Erinnerung bei Änderung der Freigrenze
- Branding der Sachbezugskarte im Firmen CI
- Weihnachtsgeld kann über das ganze Jahr verteilt gewährt werden (monatliche 50-Euro-Freigrenze)
- kein privates Verschuldungsrisiko möglich dank Prepaid-Prinzip
- auch für Geschäftspartner attraktiv durch steuerliche Vorteile
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Mitarbeiterkarten finden Sie übrigens gesammelt in unseren FAQ.
Sachbezugskarten individuell aufladen
Für die Zahlung von Sachbezügen können Sie die 50-Euro-Freigrenze nutzen, müssen sie aber nicht voll beanspruchen. Wählen Sie frei, wie viel Sie Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn zahlen möchten. Das kann z.B. ein monatlicher Betrag von 25 Euro sein oder ein einmal im Jahr gewährter Vorteil als Weihnachtsgeschenk, wie z.B. 40 Euro statt des steuerpflichtigen Weihnachtsgelds.
Geld kann auf der Mitarbeiterkarte gesammelt werden
Das Schöne an einer Sachbezugskarte ist, dass Ihre Mitarbeiter den Zeitpunkt bestimmen, wann sie das Geld ausgeben möchten. Wird vom Arbeitgeber z.B. monatlich der volle mögliche Freibetrag i.H.v. 50 Euro auf die Karte überwiesen, können die steuerfreien Sachbezüge darauf bis zu 36 Monate gesammelt werden. Plant Ihr Mitarbeiter also zukünftig eine größere Ausgabe, kann dieser den angesammelten Geldbetrag dafür verwenden.
Jetzt kostenfreien und unverbindlichen Sachbezugskartenvergleich nutzen
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