Steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeiter – Steuerfreie Prämien & Bonuszahlungen

Steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeiter – Steuerfreie Prämien & Bonuszahlungen

Bonuszahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder sonstige Prämien sind eine beliebte Möglichkeit, um die Leistungen der Arbeitnehmer zu belohnen. Doch sie alle haben einen großen Nachteil, der den Geldbeutel der Arbeitgeber und Beschäftigten schmälert.

Bonuszahlungen und Co. stellen nämlich steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkünfte dar. Sachbezüge ermöglichen die steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung von Prämien i. H. v. 50 Euro monatlich.

Sachbezüge als steuerfreie Sonderzahlung nutzen

Gerade in Zeiten hoher Inflation werden Sachbezüge als steuerfreie Sonderzahlung immer beliebter. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Statt den Mitarbeitern Prämien auszuzahlen, die der Steuer- und Abgabepflicht unterliegen, wird bares Geld gespart. 

Eine steuerfreie Gehaltserhöhung in Form von Sachzuwendungen oder Betreuungskosten kann dabei zusätzliche finanzielle Vorteile bieten, wie Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Und zwar vom Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen. Ermöglicht wird diese steuerfreie Zahlung dank der Regelung zur Freigrenze im § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Seit 01.01.2022 liegt diese bei 50 Euro mtl.

Wie Besserverdienende zusätzlich profitieren

Höhere Prämien können den Mitarbeitenden bis zu 10.000 € p.a., nach § 37b Abs. 1 Nr. 1 EStG, mit einer pauschalen Steuer von 30 % gewährt werden. Dies lohnt sich vor allem für über der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verdienende Mitarbeitende. Denn diese müssen keine zusätzlichen Sozialabgaben auf die Sonderzahlung abführen. Die pauschale Steuer wird zudem oft vom Arbeitgeber übernommen.

Steuerfreie Sachbezüge als Sonderzahlung: Was ist zu beachten?

Das Schöne an dieser Form der Sonderzahlung ist, dass es sehr wenige Regularien gibt, die eingehalten werden müssen. Ein weiterer Pluspunkt für die Auszahlung dieses beliebten steuerfreien Extras. Folgende drei Vorgaben müssen Arbeitgeber beachten, um ihren Mitarbeitenden diese besondere Leistung auszahlen zu dürfen:

  • kein Ersatz für geschuldeten Arbeitslohn
  • Freigrenzen sind unbedingt einzuhalten
  • maximaler Betrag von 50 Euro pro Monat – kein Cent mehr!

Darum ist die 50-Euro-Freigrenze so wichtig

Sachbezüge ermöglichen eine unkomplizierte Möglichkeit, die Beschäftigten steuerfrei zu belohnen. Damit die Freude über das steuerfreie Geschenk ungetrübt bleibt, muss die Freigrenze aber unbedingt eingehalten werden. Wird der aktuell geltende Betrag in Höhe von 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten, handelt es sich um steuer- sowie sozialversicherungspflichtige Sonderzahlungen.

Freigrenze unbedingt einhalten

Hier macht der Gesetzgeber keine Ausnahmen und drückt auch bei „Unwissenheit“ kein Auge zu. Daher muss die Freigrenze unbedingt auf den Cent genau eingehalten werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer zu gestalten, um steuerliche Vorteile zu nutzen und die Motivation sowie Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern.

Wie werden steuerfreie Sonderzahlungen gewährt?

Wichtig ist, dass steuerfreie Sachbezüge kein Ersatz für den geschuldeten Arbeitslohn darstellen. Das heißt, es darf kein Teil des Bruttolohns abgezogen und durch Sachbezüge aufgefüllt werden. Diese Art der Sonderzahlung wird ganz einfach über die monatliche Gehaltsabrechnung dokumentiert und auf die Sachbezugskarte geladen.

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerfreie Auszahlung von Sachbezügen?

Der Vorteil von steuerfreien Sachbezügen ist, dass es im Grunde nur zwei Voraussetzungen gibt, um diese an die Arbeitnehmer auszubezahlen. 

  1. Es muss sich um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges, inländisches Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis handeln.
  2. Die Regelung zur 50-Euro-Freigrenze muss strikt eingehalten werden.

Umso wichtiger ist es, diese Regelungen strikt einzuhalten. Nur wer sich an die einfachen Spielregeln hält, kann sich sicher sein, dass die Sonderzahlungen korrekt, steuerfrei gewährt werden.

Sachbezugskarten: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen

Wir empfehlen die Auszahlung steuerfreier Sonderzahlungen über die praktische Sachbezugskarte. Als Arbeitgeber nutzt man ein Medium, das die Wahrnehmung der Zusatzleistungen durch die Belegschaft verstärkt. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die steuerfreien Zahlungen nach Belieben an den jeweiligen Akzeptanzstellen für individuelle Wünsche zu verwenden. Diese steuerfreien Vorteile tragen unter anderem auch wesentlich zur Mitarbeiterbindung bei.

Vorteile für Arbeitnehmer


  • Höheres Netto durch Bezug von steuer- und abgabenfreien Arbeitgeberleistungen
  • Monatliche Leistungen des Arbeitgebers können bis zu 36 Monate als Guthaben auf der Sachbezugskarte angesammelt werden
  • Regionale Auswahl an Akzeptanzstellen vor Ort möglich (u. a. Restaurant, Kleidung, Möbel, Elektronik)
  • Steuerfreie Zuwendungen für persönliche Anlässe (z. B. Geburtstag, Hochzeitstag, Jubiläum)
  • Karte ist wie eine Prepaid-Kreditkarte einsetzbar

Vorteile für Arbeitgeber


  • Modernes Medium um Ihren Mitarbeitern Wertschätzung zu erweisen
  • Zahlungen an Mitarbeiter abgaben- und steuerfrei bzw. optimiert
  • Reduzierter Aufwand in HR durch einfache Verwaltung der Karten im Online-Portal
  • Nutzung von 5 steuerlichen Optimierungen durch den Arbeitgeber auf der Sachbezugskarte möglich
  • Auf der Sachbezugskarte verstärkte Wahrnehmung der Arbeitgeberleistung durch die Beschäftigten

Vorteile für Mitarbeiter

Sachbezugskarten: Ideal für kleine und große Unternehmen

In kleinen Unternehmen fehlt oftmals die Kapazität, um sich mit dem Thema steuerfreie Extras intensiv auseinanderzusetzen. Deshalb wird die Thematik gerne kostenintensiv an den Steuerberater oder ein Lohnbüro ausgelagert. Sachbezugskarten sind eine zeitsparende und günstige Möglichkeit, um die beliebte zusätzliche Zahlung einfach gewähren zu können.

Unternehmen jeder Größe profitieren

Sowohl kleine als auch große Unternehmen mit mehreren hundert Angestellten profitieren durch die Nutzung von Sachbezugskarten, die den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduzieren. Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich sparen Unternehmen sehr viel Zeit und Geld bei der Recherche nach dem passenden Sachbezugskartenanbieter.

So einfach funktioniert eine Sachbezugskarte:

  • Aufladung mit einem Betrag bis 50 Euro: Der Arbeitgeber lädt die Guthabenkarte maximal bis zur 50-Euro-Freigrenze monatlich auf.
  • Transparenz per Onlineportal: Das Kartenguthaben kann jederzeit online vom Mitarbeiter eingesehen werden.
  • Einfache Verwendung: Der Karteninhaber bezahlt individuell bei teilnehmenden Akzeptanzpartnern in der Region.
  • Guthaben unabhängig vom Unternehmen nutzbar: Das Kartenguthaben kann bis Ablauf der Kartengültigkeit benutzt werden – auch nach Wechsel des Unternehmens!

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FAQs steuerfreie Sonderzahlungen

Was sind steuerfreie Sonderzahlungen?

Steuerfreie Sonderzahlungen sind zusätzliche Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewähren kann, ohne dass diese versteuert oder sozialversicherungspflichtig werden. Ein Beispiel dafür sind Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich.

Warum sind Sachbezüge besonders vorteilhaft?

Sachbezüge sind besonders vorteilhaft, da sie steuer- und abgabenfrei sind. Dies spart sowohl dem Unternehmen als auch den Mitarbeitern bares Geld und erhöht den Nettowert der Vergütung.

Was muss ich bei der Auszahlung von Sachbezügen beachten?

Bei der Auszahlung von Sachbezügen müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Die Freigrenze von 50 Euro pro Monat darf nicht überschritten werden.
  • Die Zahlung muss in einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis erfolgen.
Was passiert, wenn die Freigrenze von 50 Euro überschritten wird?

Wird die Freigrenze von 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten, wird die gesamte Sonderzahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Daher ist es wichtig, die Grenze genau einzuhalten.

Wie können steuerfreie Sonderzahlungen gewährt werden?

Steuerfreie Sonderzahlungen können über die monatliche Gehaltsabrechnung dokumentiert und auf eine Sachbezugskarte geladen werden. Diese Karte kann dann bei teilnehmenden Akzeptanzstellen genutzt werden. Eine einfache Möglichkeit sind leicht zu verwaltende Sachbezugskarten.

Welche Vorteile bieten Sachbezugskarten?

Sachbezugskarten bieten zahlreiche Vorteile:

  • Für Arbeitnehmer: Höheres Netto durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen, flexible Nutzung des Guthabens und Ansammlung von Guthaben bis zu 36 Monate.
  • Für Arbeitgeber: Geringer Verwaltungsaufwand, steuer- und abgabenfreie Zahlungen sowie erhöhte Wahrnehmung der Zusatzleistungen durch die Mitarbeiter.
Eignen sich Sachbezugskarten für kleine und große Unternehmen?

Ja, Sachbezugskarten sind ideal für Unternehmen jeder Größe. Sie sind eine optimale Lösung, da sie den Verwaltungsaufwand minimieren und eine einfache Möglichkeit bieten, steuerfreie Sonderzahlungen zu gewähren.

Wie funktioniert eine Sachbezugskarte?

Eine Sachbezugskarte wird monatlich mit einem Betrag bis zu 50 Euro aufgeladen. Das Guthaben kann online eingesehen und wie eine normale Prepaid Kreditkarte verwendet werden. Auch nach einem Unternehmenswechsel kann das Guthaben bis zum Ablauf der Kartengültigkeit von den Angestellten genutzt werden.

Wie kann ich den passenden Anbieter für Sachbezugskarten finden?

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Martin Wendl (mitarbeiterkarten24.de)

Wir beraten Selbständige, Freiberufler und Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen unabhängig und objektiv über betriebliche Mitarbeiter- und Versorgungsmodelle unter Nutzung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Optimierungsmöglichkeiten.

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